Ein Bund fürs Leben? Das sind Mobilfunkverträge ganz sicher nicht. Von einem Tag auf den anderen ein Abo zu kündigen, ist allerdings nicht immer möglich. Wir erklären, wie Sie Ihr Swisscom-Abo künden können, was Sie über Swisscom-Kündigungsfristen wissen sollten, wie die Rufnummerübernahme funktioniert und vieles mehr!
Kündigungsfrist bei Swisscom Mobile
Grundsätzlich gilt bei Swisscom eine Kündigungsfrist von 60 Tagen. Danach ist es möglich, das Abo kostenfrei zu kündigen. Verursacht eine frühzeitige Kündigung also zwangsläufig Kosten? Nicht unbedingt! Sehen wir uns am besten die Bedingungen mal etwas genauer an.
Kündigungsfrist
Mindestlaufzeit
Adresse
Kosten
60 Tage
meist 12 oder 24 Monate
Contact Center, Alte Tiefenaustrasse 6, CH-3050 Bern
0,- CHF (bei Einhaltung von Frist und Laufzeit)
Kann man das Swisscom-Abo vor Vertragsende kündigen?
Die Mindestvertragsdauer eines Swisscom-Abos beträgt in der Regel 12 Monate. Sollten Sie zum Abo ein vergünstigtes Gerät bezogen haben, läuft der Vertrag mindestens 24 Monate. Um rechtzeitig
Swisscom Handy Abo künden
kündigen zu können, lohnt es sich, immer mal wieder die restliche Vertragslaufzeit zu checken. Das geht über…
…die Vertragsunterlagen zuhause
…online im Kundenkonto
…den Kundensupport am Telefon
Wenn Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der 12 bzw. 24 Monate kündigen wollen, ohne dass für den Anbieter ersichtliche Gründe vorliegen, kann das teuer werden: Sie sind dann verpflichtet, die Gebühren der restlichen Laufzeit gesammelt zurückzuzahlen. Gegebenenfalls kommen dazu noch die Kosten für das vergünstigte Smartphone oder Tablet. Das ist nur logisch, schließlich will Swisscom nicht auf den Kosten sitzenbleiben.
Aber Moment, was ist mit „für den Anbieter ersichtlichen Gründen“ gemeint? Das bedeutet schlicht und einfach, dass Sie in folgenden Fällen kostenfrei vorzeitig kündigen können:
Vertragsbruch: Leistung wird nicht eingehalten
Wenn Sie also permanent – das bedeutet laut Swisscom mindestens 7 Tage ununterbrochen – langsames Internet haben, obwohl Sie laut Vertrag von Fullspeed profitieren sollten, könnte dies ein akzeptabler Grund für eine frühzeitige Kündigung sein.
Sollten Sie einmal längere Zeit keinen Netzempfang zuhause haben, weil zum Beispiel ein heftiges Unwetter für einen Stromausfall gesorgt hat, gilt das als „höhere Gewalt“, die nicht Swisscom zu verantworten hat.
Umzug
Sie ziehen ins Auslandoder ein Gebiet um, wo kein Swisscom-Netz gemäß Ihrem Vertrag verfügbar ist (mehr dazu später)
Unterm Strich heißt das: Sofern Sie fristgerecht und nicht vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, entstehen für Sie keine Kosten. Sie gehen mit Swisscom ursprünglich ja einen Vertrag ein, der nach dem Verstreichen der Laufzeit auch wieder aufgelöst werden kann. Das ist etwas völlig Normales und geschieht in der Geschäftswelt ständig.
60 Tage Kündigungsfrist
Swisscom-Tarife müssen im Normalfall spätestens 60 Tage vor Ablauf des Vertrags aufgelöst werden. Der Vertrag läuft nach der Mindestdauer von 12-24 Monaten ab. Sie müssen demnach spätestens zwei Monate vor der gewünschten Auflösung die Kündigung einreichen. Wenn diese 60 Tage im Voraus verpasst werden, sind Sie noch weitere 1-2 Monate Kunde, bis die Frist verstrichen ist.
Die sicherste Methode ist es, Ihr Kündigungsdatum im Auge zu behalten und sich den Tag im Kalender zu markieren oder einen Reminder am Smartphone einzustellen, um den Termin nicht zu verpassen. Wird der Vertrag nicht gekündigt,verlängert er sich automatisch um ein Jahr.
Es gibt allerdings eine gute Nachricht für alle, die Ihr Abo nur über eine bestimmte Zeit nicht nutzen wollen (etwa während eines Auslandsaufenthalts): Für einmalig 25 CHF können Sie Ihren Mobilfunkvertrag 2 bis 12 Monate lang pausieren – sofern Sie kein vergünstigtes Gerät durch den Vertrag bekommen haben.
Swisscom Handy Abo künden
Swisscom-Abo kündigen: Vorlage und Anleitung
Eine Abo-Kündigung ist keine Hexerei – soweit wohl keine Überraschung! Hier finden Sie alle Tipps zum Kündigungsvorgang und eine passende Vorlage.
Anleitung
Suchen Sie sich im ersten Schritt eine Kündigungsvorlage. Diese muss absolut nicht ausgefeilt und ausführlich sein – ein Beispiel finden Sie im nächsten Punkt! Füllen Sie nun das Template aus. In Ihrem Kündigungsschreiben sollten folgende Angaben enthalten sein:
Kundennummer
Konkrete Aufforderung zur Kündigung
Aufforderung, die Kündigung schriftlich zu bestätigen
Anschrift
Nun drucken Sie Ihr Schreiben aus und verschicken es fristgerecht – fertig! Aber Achtung beim Thema „fristgerecht“: Wie srf.ch warnt, bedeutet „fristgerecht“ bei einer Kündigung nicht, dass der Brief am letzten Tag der Frist in die Post gegeben wurde. Er muss zu diesem Zeitpunkt bereits bei Swisscom eingegangen sein. Wenn Ihre Kündigungsfrist also zum Beispiel am 29. April endet, reicht es nicht, den Brief erst an diesem Tag zu verschicken.
Vorlage zur Abo-Kündigung
Sie können als Kündigung zum Beispiel folgenden Text versenden:
Betreff: Kündigung des Handyvertrags
TT/MM/Jahr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit kündige ich meinen oben genannten Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie ausserdem, mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu senden.
Mit freundlichen Grüssen,
Wenn Sie die Kündigung verfasst sowie unterschrieben haben, senden Sie sie an folgende Adresse:
Swisscom (Schweiz) AG
Contact Center
Alte Tiefenaustrasse 6
CH-3050 Bern
Sie wollen Ihre bisherige Rufnummer für das neue Abo mitnehmen? Dann erwähnen Sie dies am besten explizit in der Kündigung und geben direkt an, wer Ihr neuer Anbieter sein wird. Am einfachsten läuft die Portierung nämlich, wenn die Anbieter sie untereinander abwickeln.
Kann man das Swisscom-Abo künden und die Nummer behalten?
Diese Regeln gelten bei der Kündigung
Wenn Sie Ihre Nummer behalten wollen, sollten Sie sich darum vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Swisscom kümmern. Um ganz sicherzugehen, nehmen Sie am besten telefonisch oder schriftlich
Kontakt mit Ihrem neuen Provider auf und klären die Sachlage persönlich. Mit der Kündigung bei Swisscom sollten Sie warten, bis Sie Auskunft von Ihrem neuen Anbieter bekommen haben.
Und was passiert, wenn Sie zuerst Ihr Swisscom-Abo kündigen und danach die Rufnummer portieren möchten? Tja, dann kommt es ganz aufs Timing an:
Bei einem Mobile Abo wird Ihre Nummer nach 120 Tagen neu vergeben.
Bei einem Prepaid-Vertrag wird die Nummer nach 180 Tagen neu vergeben.
Sie brauchen Ihre alte Nummer dringend noch einmal? Dann sollten Sie sich überlegen, die Wiedereinschaltung zu beantragen. In diesem Fall aktiviert Swisscom Ihre Nummer wieder. Die Nummer ist jedoch nicht für Sie „reserviert“ – es kann also vorkommen, dass sie bereits neu vergeben ist. Verlassen sollte man sich auf diese Option demnach nicht.
Video: Handy Vertrag künden
Sonderfälle: Wann man ein Swisscom-Abo früher künden kann
Das Abo kündigen zu wollen, weil man ein günstigeres gefunden hat, ist eine Sache. Aber wie sieht es aus, wenn die äußeren Umstände sich so verändern, dass das Abo nicht länger benötigt wird?
Variante 1: Das Swisscom-Abo kündigen, weil man auswandern möchte
Ein Mobilfunk-Abo kann noch so ideal sein – wenn Sie zum Beispiel aus der Schweiz nach Spanien auswandern wollen, haben Sie vermutlich für Ihr bisheriges Abo keine Verwendung mehr. In so einem Fall ist eine vorzeitige Kündigung mit großer Wahrscheinlichkeit noch vor Ablauf der Mindestlaufzeit möglich.
Offiziell ist bei Swisscom nämlich festgelegt, dass eine solche außerplanmäßige Kündigung „bei Wegzug ins Ausland“ möglich ist, „sofern der Kunde ein entsprechendes amtliches Dokument vorweist und in den letzten 6 Monaten nicht von einer Verbilligung (z.B. verbilligtes Gerät) profitiert hat.“ Am einfachsten funktioniert dieser Schritt, wenn Sie direkt mit dem Kundenservice in Kontakt treten.
Wussten Sie schon: Kündigungen sind in der Schweiz theoretisch und in den meisten Fällen formfrei. Dennoch ist die Kündigung via E-Mail meist nicht gültig, da sie schwer zu beweisen ist oder sogar vom Mobilfunkanbieter verboten wird.
Variante 2: Das Swisscom-Abo kündigen bei einem Todesfall
Wichtig: Deadline nicht verpassen
Die Frage mag makaber klingen, doch ganz auszuschließen ist dieser Faktor nun mal leider nicht: Was passiert eigentlich im Todesfall mit einem Handy-Abo? Bei einem Swisscom-Vertrag kann dieser mit dem Todestag aufgelöst werden, ohne dass Zusatzkosten entstehen.
Alternativ besteht die Möglichkeit, dass der Vertrag von einer Person aus dem Familien- oder Freundeskreis übernommen wird. Nehmen Sie in beiden Fällen am besten wieder Kontakt zum Kundenservice auf.
Wie Sie sehen, lässt sich eine Swisscom-Abo-Kündigung relativ schnell und unkompliziert regeln. Voraussetzung ist, dass die Kündigungsfrist von 60 Tagen nach der Mindestvertragslaufzeit eingehalten wird. Und dann heißt es auf zu neuen Ufern – schauen Sie sich doch gleich einmal bei unseren Abo-Vergleichen um, welcher Anbieter das beste Angebot für Sie hat!