So geht’s: Kündigung, Anbieterwechsel und Nummernportierung
Kündigung, Anbieterwechsel sowie Nummernportierung sind Begriffe, die mit einer Auflösung eines Handy Abos in Verbindung gebracht werden. Eine Erläuterung sowie Tipps und Tricks dazu beinhaltet dieser ausführliche Artikel.
Besonders bei älteren Verträgen aber auch sonst kann es vorkommen, dass es auf dem Markt ähnliche aber deutlich billigerer Lösungen bei anderen Anbietern gibt. Ist dies der Fall, sollte man auf jeden Fall wechseln und nicht zurückschrecken. Oft gibt es sogar Wechselprämien bei bestimmten Anbietern.
Wenn es um die Themen Kündigung oder das Wechseln des Anbieters geht, sind viele von vornherein unglaublich skeptisch und wagen diesen Schritt erst gar nicht. Man hat Angst, dass etwas nicht reibungslos funktioniert und man am Ende gar mehrere Tage oder Wochen ohne ein funktionales Telefon oder Netz auskommen muss.
Dies muss aber nicht so sein. Wir geben euch hier deswegen die wichtigsten Tipps, sodass ihr bei Bedarf jederzeit den Anbieter wechseln und z.B. eine Nummerportierung durchführen könnt. Denn in einigen Fällen lassen sich so mehrere Hundert Franken pro Jahr sparen, etwa wenn man einen sehr alten Vertrag besitzt!
Alles zur Kündigung und Anbieterwechsel
Die Kündigung und der Anbieterwechsel sind nicht eins. Der Begriff Kündigung meint die Auflösung eines bestehenden Vertragen im fristgerechten Zeitraum und unter Berücksichtigung der Mindestlaufzeit. Einem Anbieterwechsel geht zwar eine Kündigung voraus, doch ist der Anbieterwechsel keine Bedingung für die Kündigung. Bei letzterer können Kunden auch neue Angebote desselben Providers in Anspruch nehmen.
Bei der Kündigung eines Vertrags sowie einem Anbieterwechsel gilt es folgende Punkte zu beachten:
Mindestvertragsdauer
Dies ist die Mindestdauer, für die der abgeschlossene Vertrag gilt. Ist diese noch nicht abgelaufen, darf der Vertrag normalerweise nicht gekündigt werden, ohne dass es hohe Strafgebühren mit sich bringt. Bei der Kündigung sollte diese also beachtet werden. Wenn man den Kündigungstermin seines Vertrags nicht mehr weiß, reicht für gewöhnlich ein Anruf bei dem Provider. Gerade aktuellere Handyabos haben oftmals gar keine Mindestvertragsdauer mehr am Start, sodass Kunden jederzeit auf Wunsch kündigen können. Das bringt ein hohes Mass an Freiheit mit sich.
Rollover
Die meisten älteren Verträge haben immer noch einen sogenannten Rollover. Dies bedeutet, dass der Vertrag ohne eine fristgerechte Kündigung automatisch um 12 Monate verlängert wird. Dies sollte man unbedingt beachten, da sowas gerne übersehen oder verpasst wird. Neuere Abos – zum Beispiel Wingo Mobile oder anderen Anbietern – kommen jedoch völlig ohne eine Mindestvertragslaufzeit und Rollover daher.
Abonnement kündigen
Beinahe alle Abos (z.B. TV, Internetanschluss, Kabelanschluss etc.) müssen selber gekündigt werden. Dazu reicht ein eingeschriebener Brief an den Provider, welcher die Kundennummer sowie die Dienste beinhalten sollte, die man kündigen möchte. Außerdem sollte man das Datum mitteilen, an welchem die Kündigung erfolgen sollte. Tipp: Das Verlangen einer schriftlichen Kündigungsbestätigung ist ebenfalls von Vorteil.
Außerterminliche Kündigung
Außerhalb des Kündigungstermins kann auch eine Kündigung erfolgen, allerdings nur unter besonderen Umständen. Etwa wenn der Anbieter seine Versprechen nicht halten kann oder man ins Ausland zieht wo die Dienste nicht mehr verfügbar sind. Falls sie eine solche Kündigung vollziehen wollen, empfiehlt es sich, bei dem jeweiligen Provider anzurufen und mit ihm zu verhandeln.
Vertragskündigung + Nummernportierung
Wenn man den Vertrag oder den Anbieter wechseln möchte, seine alte Nummer jedoch behalten möchte, ist dies meist gar keine Hexerei. Eine Sache muss man aber unbedingt beachten: Man darf den Vertrag in dem Falle nicht selbst kündigen, sonst verliert man seine Nummer.
Bei der Rufnummerportierung muss man sich lediglich beim neuen Anbieter melden; dieser erledigt dann die Nummerportierung sowie die Kündigung des alten Vertrages. Außerdem muss nur noch ein Portierungsformular unterschrieben werden, welches einem zugesendet wird.
Weitere Details zur Rufnummerportierung gibt es auf dieser Seite.
Welche Kündigungsfrist, Mindestvertragsdauer und Rollover Dauer hat mein Anbieter?
Die Antwort auch diese Fragen bezüglich ihres Vertrages und Anbieters findet man schön aufgelistet auf dieser Seite. Hier gibt es außerdem Links zu den Frage-Antwort Seiten der jeweiligen Anbieter.
Warum sollte ich meinen Vertrag wechseln?
Wenn man schon länger (1 Jahr+) beim selben Vertrag und/oder Anbieter ist, lohnt es sich oftmals, auch die Konkurrenz im Augen zu haben. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass man bereits den günstigsten Tarif mit dem meisten für sich relevanten Funktionen hat, ist gering. Wir raten daher, sich den gesamten Markt anzusehen und eventuell den Vertrag oder auch den Mobilfunkpartner zu wechseln.
Hierfür kann der Filter auf unserer Startseite verwendet werden. So kann man seine Kriterien und Ansprüche eingeben und sieht dann sogleich, welcher Vertrag von welchem Anbieter in der Schweiz der richtige ist.
Wann läuft mein Handy Abo ab?
Da man dies in den wenigsten Fällen irgendwo notiert hat, sollte man die Anbieter Unterlagen vom Abschluss des Vertrages suchen. Hier findet man das dazugehörige Ablaufdatum.
Außerdem kann man in einen Shop vom Provider gehen oder ihn telefonisch um die Bekanntgabe fragen. Eine weitere Möglichkeit ist, sich im Internet auf der Homepage des Anbieters anzumelden. Auch so kann man alle seine Daten zum Vertrag abrufen.
Swisscom Kündigungsfrist
Swisscom Tarife müssen in der Regel spätestens 60 Tage vor dem Ablaufen des Vertrags aufgelöst werden. Andernfalls verlängert sich dieser nämlich automatisch um ein Jahr. Wer dann trotzdem kündigen möchte, muss mit hohen Kosten rechnen. Am besten Sie behalten Ihr Kündigungsdatum im Auge oder markieren sich den Tag im Kalender, sodass Sie dies nicht verpassen.
Salt Kündigungsfrist
Auch bei Salt hat man eine Frist von 2 Monaten bis zum Ende des Vertrags.